Betriebliches Mobilitätsmanagement
Betriebliches Mobilitätsmanagement befasst sich mit allen Verkehrsströmen, die ein Unternehmen erzeugt. Wichtigste Figur in diesem Bereich ist der „Mobility Manager“ eines Unternehmens. Diese Figur wurde zwar schon im Jahre 1998 durch das Dekret Ronchi eingeführt, hat nun aber durch das „Decreto Rilancio“ aus dem Jahr 2020 mehr Gewicht bekommen.
Unternehmen und öffentliche Verwaltungen mit mehr als 100 Mitarbeitern am Standort Bozen – in Südtirol betrifft es zurzeit ausschließlich die Landeshauptstadt – sind verpflichtet einen „Mobility Manager“ zu ernennen und bis 31.12. eines jeden Jahres einen so genannten „piano spostamenti casa e lavoro - PSCL“ auszuarbeiten und der Gemeinde zu schicken (Durchführungsbestimmungen vom 12. Mai 2021, auf Italienisch). Dieses Dokument, das jedes Jahr zu aktualisieren ist, dient dazu, den motorisierten Individualverkehr mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren und die Mitarbeiterströme nachhaltiger und effizienter zu gestalten: Die im Unternehmen umzusetzenden Maßnahmen werden im PSCL definiert.
Für die Erstellung dieses Dokumentes wurden Leitlinien (auf Italienisch) veröffentlicht, die zudem auch die Aufgaben des „Mobility Manager“ definieren.
Die wichtigsten Aufgaben des „Mobility Manager“ sind:
- Förderung der Umsetzung von Maßnahmen zur Organisation und Steuerung der Mobilität der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten
- Erstellung des PSCL und Überprüfung der Umsetzung
- Anpassungen des PSCL auf Grundlage der von der örtlich zuständigen Gemeinde erhaltenen Hinweise mit Unterstützung des “Mobility Manager d‘Area“
- Informations-, Verbreitungs- und Sensibilisierungsinitiativen im Bereich nachhaltige Mobilität
- Pflege der Beziehungen zu öffentlichen und privaten Einrichtungen und Unterstützung des “Mobility Manager d‘Area“
Der „Mobility manager d‘Area” wird von der Gemeinde Bozen ernannt und ist Ansprechperson für alle „Mobility Manager“ der Unternehmen.
Was kann ich als Unternehmen machen?
Es gibt im betrieblichen Mobilitätsmanagement keine Standardlösung für alle. Je nach Unternehmen und Standort sind verschiedene Maßnahmen möglich bzw. nötig, Grundlage für die Auswahl geeigneter Maßnahmen bilden eine Standortanalyse und eine Mitarbeiterbefragung.
In der Folge einige Beispiele für geeignete Maßnahmen:
- Sensibilisierung: Workshops, Infopakete, Teilnahme „Südtirol radelt“
- Verkehrsvermeidung: Standortwahl, Home-Office, Wahl von lokalen Lieferanten
- Fußmobilität: Fußwege verbessern, Belohnung für Mitarbeiter, die zu Fuß zur Arbeit kommen
- Radmobilität fördern: bessere Radabstellanlagen, Duschen und Umkleidemöglichkeiten, Servicestation
- ÖPNV: Fahrplan und Dienstzeiten abstimmen, Shuttle-Service, Übernahme Kosten Südtirol Pass (siehe auch Antwort der Agentur der Einnahmen oder die Zusammenfassung)
- Auto: Parkraummanagement, Spritsparkurse, Carpooling
- Fuhrpark: Elektromobilität, Radmobilität und Carsharing berücksichtigen (siehe auch Antwort der Agentur der Einnahmen hier und hier, oder die Zusammenfassung)
- Dienstfahrten: Regelung für Dienstfahrten mit Bevorzugung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
- Lieferverkehr: Bevorzugung E-Fahrzeuge, Cargo-Bikes, Cargo-Hubs
Know-how von außen
Der Mobility Manager muss nicht zwingend unternehmensintern ernannt werden: Es gibt – in etwa analog zum Datenschutzbeauftragten – die Möglichkeit, dieses Know-how von außen zuzukaufen. Auch in Südtirol gibt es darauf spezialisierte Dienstleister.
- Ökoinstitut Südtirol/Alto Adige Genossenschaft, Bozen
- Terra Institute, Brixen
- Kyklos GmbH, Bozen
- Systent GmbH, Algund