E-Mobilität: Kaufprämien für Privatpersonen

Förderbeiträge für E-Fahrzeuge und Ladesysteme zugunsten von Privatpersonen, öffentlichen Körperschaften, Vereinen und anderen Organisationen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben. 

Durch die Förderung der Elektromobilität will die Südtiroler Landesregierung den Umstieg auf umweltschonende Technologien in der Mobilität unterstützen, um so die Belastung durch Verbrennungsmotoren möglichst zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern.

Es werden dabei Ankauf, Leasing oder Langzeitmiete von „fabrikneuen“ E-Fahrzeugen gefördert. Als „fabrikneu“ gilt das Fahrzeug auch, wenn die Übergabe desselben innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der ersten Inbetriebnahme erfolgt oder wenn das Fahrzeug höchstens 6.000 km zurückgelegt hat.

Wie wird gefördert?

  • 2.000 Euro für den Ankauf (auch mittels Leasing) oder die Langzeitmiete für reine Elektrofahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzelle;
  • 2.000 Euro für den Ankauf (auch mittels Leasing) oder die Langzeitmiete für Elektrofahrzeuge mit Range Extender, die nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen;
  • 1.000 Euro für den Ankauf (auch mittels Leasing) oder die Langzeitmiete für Plug-in-Hybride, die nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen.

Die Beiträge für den Ankauf der Fahrzeuge werden unter der Bedingung gewährt, dass der Händler mindestens einen gleich hohen Preisnachlass gewährt. Somit beträgt das Gesamtausmaß der Förderung bei einem Kauf 4.000 € für reine Elektrofahrzeuge und 2.000 € für Plug-in-Hybride (jeweils zur Hälfte vom Land und vom Händler).

Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse M1, muss der Preis des Fahrzeuges niedriger als 50.000 Euro (ohne MwSt, Zulassung und Landesumschreibungssteuer) sein.

Gefördert werden weiters:

  • 30% der Ausgaben bis max. 1.000 Euro für den Ankauf oder die Miete von elektrischen Motorrädern und elektrischen Kraftfahrzeugen der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e, L6e und L7e.
  • 30% der Ausgaben bis max. 1.500 Euro für den Ankauf von E-Lastenfahrrädern mit einer Mindestgesamtlast von 150 kg.

Diese Förderungen sind mit anderen öffentlichen Förderungen kumulierbar.

Ladesysteme

Um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern, werden neben der Kaufprämie für E-Fahrzeuge auch private Ladesysteme (sog. „Wallboxen“) gefördert. Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, muss ein entsprechender Antrag bei der Abteilung Mobilität des Landes Südtirol gestellt werden. Zudem muss der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. Sitz in Südtirol haben und über einen Autoabstellplatz zur Installation des Ladesystems verfügen.

Für jedes Ladesystem wird ein Beitrag von 80% der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro gewährt. Privatpersonen können Beiträge für maximal drei Ladesysteme gewährt werden.

Was wird gefördert?

  • der Ankauf und die Installation von (fix installierten bzw. nicht mobilen) Ladesystemen für Elektrofahrzeuge, einschließlich der Plug-In-Hybride, und eventuelle Kosten für einen eigenen Stromanschluss;
  • die Bereitstellung von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge, einschließlich der Plug-In-Hybride, durch einen Dienstleistungsvertrag, inklusive eines eventuellen eigenen Stromanschlusses; diese Verträge müssen eine Dauer von mindestens drei Jahren haben und bei Vertragsablauf den Erwerb des Eigentums am geförderten Gut vorsehen;
  • der Anschluss und die Installation einer oder mehrerer Ladestationen, sofern diese unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Wie wird angesucht?

Die Anträge um Förderung können jederzeit eingereicht werden. Sie werden jeweils nach den Fälligkeitsterminen 31. März, 31. Juli und 31. Oktober bearbeitet.

Beim Antrag handelt es sich um einen E-Government-Dienst der Landesverwaltung. Um diese Dienste nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) oder die Aktivierung der Bürgerkarte notwendig, welche in jeder Gemeinde Südtirols durchgeführt werden kann.

Personen, die Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Online-Bewerbung haben, können sich an die zuständige Stelle wenden.

Der "Antrag um Förderung" muss im selben Jahr, in dem die Investition geplant ist, jedoch auf alle Fälle VOR Durchführung der Investition eingereicht werden. Privatpersonen können pro Fahrzeugkategorie maximal alle zwei Jahre für einen Beitrag ansuchen. Dem Antrag müssen die Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionen beigelegt werden.
Nach getätigter Investition muss hingegen noch ein "Antrag um Ausbezahlung" eingereicht werden, und zwar spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf jenes der Beitragsgewährung folgt. Folgende Informationen müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • Kopie der Rechnung und Erklärung des begünstigten Rechtssubjekts, die bestätigt, dass die genannten Ausgaben effektiv bestritten wurden
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Konformitätserklärung des Lastenrades
  • Bei Leasinggeschäften oder Langzeitmiete eine Kopie des entsprechenden Vertrages

Aus den Ausgabenbelegen für den Ankauf des Fahrzeuges muss der vom Händler gewährte Rabatt eindeutig hervorgehen.


Es gibt auch eine Förderung (den sog. „Ecobonus“) von Seiten des italienischen Staates, die jetzt mit dem Landesbeitrag kumulierbar ist. Der Ecobonus kann über den jeweiligen Fahrzeughändler beantragt werden.

Nähere Informationen und Verfügbarkeiten dazu finden Sie auf dieser italienischsprachigen Webseite: ecobonus.mise.gov.it

27.09.2017 − Elektromobilität