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12.07.2017 - News | Mobilität und Nachhaltigkeit

12.07.2017 - Nachhaltige Mobilität: Bis 31. August um Beiträge ansuchen

Wer nachhaltige Mobilitätsprojekte umsetzt, kann nun vom Land mit einem Beitrag unterstützt werden. Ansuchen kann man dafür bis 31. August.

Die Landesregierung hat am 11. Juli auf Antrag von Landesrat Florian Mussner die Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität genehmigt. „Die Projektbeiträge an Private, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Unternehmen sind Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets #smartunterwegs, für dessen Umsetzung die Ressorts für Wirtschaft, Energie und Umwelt sowie Mobilität und Verkehrsnetz ihre Kräfte bündeln, immer mit dem Ziel, Südtirol zu einer Modellregion für nachhaltige alpine Mobilität zu entwickeln“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Gefördert werden nun Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte, Veranstaltungen, Tagungen, Sensibilisierungskampagnen und Weiterbildungen ebenso wie kommunales, betriebliches, schulisches und touristisches Mobilitätsmanagement. Aber auch der Ankauf von Gütern für Initiativen und Projekte zur Förderung der Alltagsmobilität mit dem Rad oder zu Fuß kann gefördert werden.

„Um Mobilität nachhaltig zu gestalten, ist es wichtig, unnötigen Verkehr zu vermeiden etwa durch geeignete Raumplanung, Verkehr auf umweltfreundliche Mobilitätsmittel zu verlagern und den Verkehr, der nicht verlagert oder vermieden werden kann, zu verbessern, deshalb orientiert sich auch die Förderung an dieser dreistufigen Prioritätenskala“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner.

Um die Förderung ansuchen kann man heuer bis zum 31. August bei der Abteilung Mobilität des Landes, in den kommenden Jahren jeweils innerhalb 31. März bzw. innerhalb 31. Juli.

Bewertet werden die Anträge von einer Kommission anhand eines Punkterasters, wobei Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung am höchsten bewertet werden, gefolgt von Verkehrsverlagerung und Verkehrsverbesserung. Zudem bewertet werden Innovationsgrad, territoriale Abdeckung, Einbindung unterschiedlicher Akteure, Synergien mit anderen Projekten sowie Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse. Der maximale Fördersatz beträgt 75%.

Nähere Informationen erteilt die Abteilung Mobilität des Landes.

Download Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität

Weitere Informationen: www.provinz.bz.it