29.01.2020 - News | Elektromobilität

29.01.2020 - Geförderte Elektromobilität: einfacher und umfangreicher

Einfacher und umfangreicher: So fällt die neue Landesförderung der Elektromobilität aus. Neu: Auch der Kauf von elektrischen Motorrädern, Kleinkrafträdern und Lastenfahrrädern wird bezuschusst.

Wer Elektrofahrzeuge kauft, dem stellt das Land Südtirol nun neue Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die entsprechenden neuen Richtlinien hat die Landesregierung am 28. Jänner auf Antrag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider beschlossen. Sie gelten für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Vereine.

Mit dem Beschluss hat die Landesregierung die Fahrzeugpalette erweitert: So gilt die Förderung nun auch für elektrobetriebene Motorräder und Kleinkrafträder (Scooter) sowie für E-Cargo-Bikes (Mindestgesamtlast 150 Kilogramm). Beim Ankauf von Motorrädern und E-Scootern liegt der maximale Beitrag von 30 Prozent bei 1.000 Euro, bei E-Cargo-Bikes gewährt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis zu 1.500 Euro.

Bestehen bleibt hingegen die Landesförderung für Elektroautos. Bis zu maximal 10.000 Euro erhalten derzeit Käufer als Zuschuss von Staat, Land und Händlern. Bürger, Organisationen und Verbände bekommen dafür von Land und Händler einen Preisnachlass von insgesamt 4.000 Euro: 2.000 Euro Landesbeitrag plus 2.000 Euro vom Händler. Zusätzlich können sie um die staatliche Förderung für E-Autos ansuchen. Sie macht bis zu 6.000 Euro aus. Zudem wird nicht nur der Ankauf und das Leasing gefördert, sondern nun auch die Langzeitmiete von Elektrofahrzeugen.

Die geförderten Fahrzeugkategorien sind: reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Batterieelektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV+REX), H2 Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) und Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV).

Um das Verfahren für die Bürger einfacher und unbürokratischer zu gestalten, ist ein neuer Online-Dienst – erreichbar über SPID oder Bürgerkarte – geplant.

Die neuen Richtlinien sehen außerdem eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung für neue, mit Elektroantrieb ausgerüstete Kraftfahrzeuge und Motorräder vor. Ab dem sechsten Jahr ist für Personenkraftwagen zwar ein Kfz-Steuerbetrag zu zahlen, allerdings nur ein Viertel des Gesamtbetrags. Neu zugelassene Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder mit einen Hybridantrieb  (Elektro-Verbrennungsmotor) sind die ersten drei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Für diese Fahrzeuge mit Hybridantrieb wird die Befreiung auf fünf Jahre verlängert, wenn deren Kohlendioxid-Emissionen nicht über 30 g/km liegen.

Für den Ankauf von Fahrzeugen zur Personenbeförderung der Klasse M1 muss der Preis des Fahrzeuges unter 50.000 Euro liegen. Er versteht sich ohne Mehrwertsteuer, Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges und Landesumschreibungssteuer.