Foto: STA/helios

02.02.2021 - News | Radmobilität

02.02.2021 - Klein- und Kleinstunternehmen: staatliche Steuergutschrift für den Kauf von Lastenrädern

Die italienische Regierung hat im heurigen Haushaltsgesetz erstmals einen Anreiz für Klein- und Kleinstunternehmen geschaffen, um den Kauf von Lastenfahrrädern anzukurbeln.

Bereits im Vorjahr hatte die Regierung einen staatlichen Fonds in der Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt, mit dem die sogenannten „Mobilitätsgutscheine“ finanziert wurden. Nun stellt die Regierung zusätzliche Mittel für den Kauf von Cargo-Bikes zur Verfügung.

Hier finden Sie den entsprechenden Text im Haushaltsgesetz (L. 30 dic 2020, n 178).

Diese Förderung ist gerade für jene Klein- und Kleinstunternehmen interessant, die Güter in verkehrsberuhigten Fußgängerzonen bzw. auf der letzten Meile transportieren. Sie können künftig eine Steuergutschrift für die Anschaffung eines Lastenfahrrades in Höhe von maximal 30 % der anfallenden Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Dabei kann das Lastenfahrrad auch mit einer Tretunterstützung ausgestattet sein.

Die Kriterien und Verfahren für die Beantragung und Nutzung der Steuergutschrift werden von den zuständigen Ministerien bis Anfang März festgelegt.

In Südtirol stellt die Landesregierung bereits seit einiger Zeit Förderungen für den Kauf von E-Lastenrädern mit einer Mindestkapazität von 150 kg und für einen Betrag in der Höhe von 30 % der anfallenden Ausgaben (max. 1.500 Euro) zur Verfügung. Die staatliche Förderung ist mit der Landesförderung kumulierbar.

Hier gibt es Informationen zu den Förderungen des Landes Südtirol.