08.01.2020 - News | Elektromobilität
08.01.2020 - Elektrische Tretroller jetzt auch im Straßenverkehrskodex vorgesehen
Die elektrischen Tretroller wurden durch das Gesetz 160 vom 27.12.2019 dem Fahrrad gleichgestellt und dürfen somit genauso wie Fahrräder auf Radwegen, aber auch auf Straßen (außer Autobahnen und Schnellstraßen) verkehren.
Der gesetzliche Rahmen sieht dabei für die Tretroller eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h und eine maximale Leistung von 500 Watt vor. Die E-Tretroller müssen, so wie Fahrräder, mit einem Bremssystem, einer Klingel und einem Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein.
Für die Bedienung sind weder Führerschein, noch Versicherung notwendig, es ist auch keine Altersbeschränkung vorgesehen. Es besteht keine Helmpflicht, das Tragen von einem Helm wird jedoch empfohlen. Außerhalb von geschlossenen Ortschaft braucht es in den Nachtstunden eine Warnweste.