31.01.2023 - News | Elektromobilität

31.01.2023 - E-Motorräder: Kaufprämien von Staat und Land

Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein E-Motorrad zuzulegen, sollte sich im Vorfeld genau darüber informieren, ob und welche Beiträge der Staat und/oder das Land Südtirol gewähren.  

Grundsätzlich gilt: Durch die Förderung der Elektromobilität wollen der Staat bzw. das Land Südtirol den Umstieg auf umweltschonende Technologien in der Mobilität unterstützen, um so die Belastung durch Verbrennungsmotoren möglichst zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern.

Die gute Nachricht: staatliche Förderungen sind mit jenen des Landes Südtirol kumulierbar.

 

Land Südtirol

Das Land Südtirol übernimmt beim Ankauf eines Elektro-Scooters bzw. eines E-Motorrades 30 % des Kaufpreises (max. 1.000 Euro), wenn das Fahrzeug fabrikneu ist. Um in den Genuss einer Förderung des Landes zu gelangen, muss vor Durchführung der Investition ein Online-Antrag eingereicht werden (mit SPID über myCIVIS).

Weitere Informationen über Kaufprämien des Landes Südtirol bei Erwerb eines E-Fahrzeugs:

  • Privatpersonen, öffentliche Körperschaften, Vereine und andere Organisationen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben: hier die Details
  • Unternehmen: hier die Details 

 

Staat

Die italienische Regierung übernimmt im Rahmen des „Ecobonus“ beim Ankauf eines fabrikneuen Elektro-Scooters bzw. E-Motorrads und gleichzeitiger Verschrottung eines alten Fahrzeuges 40 % der Ausgaben bis max. 4.000 Euro (ohne MwSt.). Ohne Verschrottung zahlt der Staat 30 % des Kaufpreises bis maximal 3.000 Euro (ohne MwSt.). Beim Ankauf von E-Autos gewährt der Staat Beiträge in der Höhe von max. 5.000 Euro (bei Verschrottung).

Die staatlichen Förderungen werden vom Händler reserviert und abgewickelt.