Förderung für nachhaltige Mobilität
Wer Maßnahmen für nachhaltige Mobilität umsetzt, wird vom Land mit einem Beitrag unterstützt. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über ein online bereitgestelltes Formular, welches Sie auf dieser Seite finden. Ansuchen können jeweils bis zum 31. März und 31. Juli eines Jahres eingereicht werden.
Um eine innovative und zukunftsorientierte Mobilitätskultur in Südtirol auf den Weg zu bringen, hat die Landesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket für nachhaltige Mobilität unter dem Leitthema #greenmobilitybz beschlossen. Teil des Maßnahmenpaketes ist ein Fördertopf mit Beiträgen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Es werden Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte, Veranstaltungen, Tagungen, Info-Materialien, Kampagnen und Weiterbildungen sowie die Entwicklung und Verwendung spezifischer Software im kommunalen, übergemeindlichen, betrieblichen, schulischen oder touristischen Mobilitätsmanagement gefördert. Voraussetzung ist, dass die Initiativen auf den Ausbau nachhaltiger Mobilität im Alltag abzielen. Auch der Kauf von Gütern für Vorhaben für eine bessere Alltagsmobilität mit dem Rad oder zu Fuß, etwa der Bau von sicheren Radabstellanlagen, kann gefördert werden.
Der Fördertopf wurde 2017 eingerichtet. Als Ergebnis der ersten Förderperiode erhielten die Gemeinden Bozen, Meran, Lana, Eppan und Sand in Taufers sowie die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern eine Förderung für Pedibus- und Fahrrad-Projekte sowie für Mobilitätsstudien.
Um eine Förderung ansuchen können sämtliche öffentliche Körperschaften in Südtirol. Private Unternehmen können dann um eine Förderung ansuchen, wenn sie Maßnahmen zum Vermeiden, Verlagern oder Verbessern der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität umsetzen. Die Vergabe der Förderungen orientiert sich daran, ob die drei Ziele Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrsverbesserung durch das geplante Projekt erreicht werden können. Bei der Bewertung des Fördersatzes werden auch der Innovationsgrad, die soziale und sozialpädagogische Relevanz, die Einbindung verschiedener Akteure und Territorien sowie Synergien mit anderen Mobilitätsprojekten bewertet. Der Maximalfördersatz beträgt 75 Prozent.
Die Beitragsansuchen können bis 31. März und dann wieder innerhalb 31. Juli eines Jahres mittels E-Mail an inframob@provinz.bz.it im Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität eingereicht werden. Die für das Ansuchen notwendigen Informationen können nun fast alle in ein von der Landesabteilung Mobilität online bereitgestelltes Antragsformular eingetragen werden.