E-Bikes für Unternehmen: Steuerliche Aspekte

Sie überlegen als Unternehmen, ein E-Bike anzukaufen?

Dann gilt es zunächst aus steuerlichen Gründen zu entscheiden, ob Sie ein betriebliches E-Bike oder ein E-Bike für Mitarbeiter anschaffen wollen. Kauft oder leiht ein Unternehmen nämlich E-Bikes, so können diese sowohl als Dienstfahrzeuge genutzt werden, als auch einzelnen Mitarbeitern zugewiesen werden.
Betriebliche E-Bikes - also „Dienstfahrzeuge“ - sind Fahrräder, die:

  • ausschließlich für Betriebszwecke während der Arbeitszeit genutzt werden (etwa für Botengänge in der näheren Umgebung, für Lieferungen usw.);
  • nicht einzelnen Mitarbeitern vorbehalten sind;
  • im Unternehmen geparkt sind und nicht von einzelnen Mitarbeitern für den täglichen Arbeitsweg genutzt werden können;
  • jedem Mitarbeiter jederzeit am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

E-Bikes für Mitarbeiter sind Fahrräder, die:

  • einzelnen Mitarbeitern zugewiesen werden;
  • von Mitarbeitern für den täglichen Arbeitsweg, aber auch für private Zwecke genutzt werden können. 

Steuerliche Aspekte

Die Kosten für die Anschaffung eines betrieblichen E-Bikes sind voll absetzbar; auch die Mehrwertsteuer ist voll abzugsfähig.

Die Kosten für die Anschaffung bzw. die Leihe eines E-Bikes für Mitarbeiter sind in einer maximalen Höhe von 5 ‰ der Personalkosten absetzbar, sofern allen Mitarbeitern E-Bikes zur Verfügung gestellt werden.

13.09.2022 − Elektromobilität