Foto: Markus Belz
Foto: Markus Belz

02/18/2016 - News | Radmobilität

02/18/2016 - INAIL-Versicherungsschutz für alle, die zur Arbeit radeln

Angestellte, die mit INAIL versichert sind und auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleiden, sind seit dem 2. Februar auch dann versichert, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren.

Bislang war man auf dem Arbeitsweg nur unfallversichert, wenn man das sicherste Verkehrsmittel gewählt hat, also die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt hat oder zu Fuß gegangen ist. Beim Radfahren bestand nur dann ein Versicherungsschutz, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich war. Dank eines neuen Gesetzes ist man nun auch versichert, wenn man mit dem Fahrrad fährt. Überdies schützt das neue Gesetz nun auch diejenigen, die auf einer normalen Straße einen Unfall erleiden, bislang war man nur auf Radwegen und verkehrsberuhigten Straßen versichert.

Die neue Norm macht verstärkt auf die Verkehrssicherheit aufmerksam. Sie ist auch deshalb ein Erfolg, weil es endlich ein Gesetz gibt, das definiert, dass die Benutzung des Fahrrads als Umweltschutz zu betrachten ist.

Weitere Informationen (Italienisch): www.fiab-onlus.it