08.02.2018 - News

08.02.2018 - Nachhaltige Mobilität: Bis 31. März um Beiträge ansuchen

Wer Maßnahmen für nachhaltige Mobilität umsetzt, wird nun wieder vom Land mit einem Beitrag unterstützt. Die Antragstellung wurde deutlich vereinfacht. Ansuchen können bis zum 31. März eingereicht werden.

Um eine innovative und zukunftsorientierte Mobilitätskultur in Südtirol auf den Weg zu bringen, hat die Landesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket für nachhaltige Mobilität unter dem Leitthema #greenmobilitybz beschlossen.

Am 6. Februar hat die Landesregierung auf Antrag des Mobilitätslandesrats neue Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität genehmigt. So werden im kommunalen, übergemeindlichen, betrieblichen, schulischen oder touristischen Mobilitätsmanagement Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte, Veranstaltungen, Tagungen, Info-Materialien, Kampagnen und Weiterbildungen sowie die Entwicklung und Verwendung spezifischer Software gefördert. Voraussetzung ist, dass die Initiativen auf den Ausbau nachhaltiger Mobilität im Alltag abzielen. Auch der Kauf von Gütern für Vorhaben für eine bessere Alltagsmobilität mit dem Rad oder zu Fuß kann gefördert werden.

Der Fördertopf wurde 2017 eingerichtet. Als Ergebnis der ersten Förderperiode erhalten die Gemeinden Bozen, Meran, Lana, Eppan und Sand in Taufers sowie die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern nun eine Förderung für Pedibus- und Fahrrad-Projekte sowie für Mobilitätsstudien.

Um eine Förderung ansuchen können sämtliche öffentliche Körperschaften in Südtirol. Private Unternehmen können dann um eine Förderung ansuchen, wenn sie Maßnahmen zum Vermeiden, Verlagern oder Verbessern der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität umsetzen. Die Vergabe der Förderungen orientiert sich daran, ob die drei Ziele Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrsverbesserung durch das geplante Projekt erreicht werden können. Der Maximalfördersatz beträgt 75 Prozent.

Die Beitragsansuchen können bis 31. März und dann wieder innerhalb 31. Juli mittels PEC-Mail an transport.trasporti@pec.prov.bz.it im Landesamt für Eisenbahnen und Flugverkehr eingereicht werden. Im Vergleich zur ersten Einreichrunde 2017 wurde das Verfahren deutlich vereinfacht. Die für das Ansuchen notwendigen Informationen können nun fast alle in ein von der Landesabteilung Mobilität online bereitgestelltes Antragsformular eingetragen werden.

Weitere Informationen

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Detaillierte Informationen

Pressemitteilung: www.provinz.bz.it