18.01.2016 - News
18.01.2016 - Mobilitätsgesetz gutgeheißen
Das neue Mobilitätsgesetz, das vom Südtiroler Landtag im vergangenen November genehmigt wurde, setzt die EU-Regelung über öffentliche Personenverkehrsdienste um. Die öffentlichen Verkehrsdienste werden demnach nicht mehr mittels Konzession, sondern nach den von der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren nach Einzugsgebieten ausgeschrieben und mit Dienstleistungsaufträgen geregelt. Dabei wird nicht nur der Preis berücksichtigt, sondern in besonderer Weise auch die Qualität der Dienstleistung.
Eisenbahndienste, städtische Busdienste, Seilbahndienste und ergänzende Linienverkehrsdienste, wie z. B. Nightliner, Skibusdienste und zeitlich begrenzte Dienste, können separat ausgeschrieben werden.
In einem zehnjährigen Landesmobilitätsplan werden die Einzugsgebiete für die Vergabe der Linienverkehrsdienste, die notwendigen Infrastrukturen sowie die Mindestdienste definiert.
Landesrat Florian Mussner verweist insbesondere auf die soziale Ausgewogenheit des neuen Gesetzes, bei dem großer Wert darauf gelegt worden ist, die Interessen der Fahrgäste, der Arbeitnehmer im öffentlichen Nahverkehr und der lokalen Wirtschaft mit einzubeziehen.
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