02.10.2017 - News | Elektromobilität
02.10.2017 - Kaufbeiträge zur Förderung der Elektromobilität in Betrieben verlängert
Die Ansuchen können nun bis 31. Oktober 2017 bei der Abteilung Wirtschaft eingereicht werden.
Gefördert wird der Ankauf von fabrikneuen Batterieelektrofahrzeugen (BEV), Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender (BEV mit REX), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) und „Plug-in-Hybridfahrzeugen“ (PHEV) zur Personen- und Güterbeförderung.
Daneben wird auch der Ankauf von zwei-, drei- und vierrädrigen E-Fahrzeugen, Elektro-Lastenrädern sowie Heimladestationen gefördert.
Wie wird gefördert?
- 4.000,00 Euro pro Fahrzeug für reine Elektroautos (BEV, FCEV) sowie für BEV mit Range Extender (REX) – jeweils zu 50 % vom Land und 50 % vom Händler finanziert
- 2.000,00 Euro pro Fahrzeug für Plug-in-Hybride – jeweils zu 50 % vom Land und 50 % vom Händler finanziert
- 30% der Ausgaben bis max. 1.000,00 Euro für den Ankauf von zwei-, drei- und vierrädrigen E-Fahrzeugen
- 30% der Ausgaben bis max. 1.500,00 Euro für den Ankauf von elektrischen Lastenfahrrädern
- 70% der Ausgaben bis max. 1.000,00 Euro für den Ankauf/Langzeitmiete einer Heimladestation
Für das Jahr 2018 können die Ansuchen vom 01. Jänner bis 30. Juni eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.