31.01.2018 - News | Elektromobilität

31.01.2018 - E-Fahrzeuge: Förderung für Betriebe verbessert

Nun können Betriebe ihre Ansuchen um die Prämie für den Kauf von E-Fahrzeugen laufend einreichen. Für Taxis und Fahrschulen wurde der Beitrag des Landes verdoppelt.

Gestern, 30. Januar, hat die Landesregierung den Einreichtermin für die Fördergesuche für Betriebe auf das ganze Jahr ausgedehnt. Damit kommt man nicht nur den Betrieben, sondern auch den Händlern entgegen. Für Fahrschulen und Unternehmen, die Taxidienste ausführen, wird die Prämie seitens des Landes sogar verdoppelt – somit können diese in den Genuss eines Beitrags von bis zu 6.000 Euro kommen.

Betriebe können für jedes neue Fahrzeug mit Elektromotor, also auch ein Brennstoffzellenfahrzeug, um einen Zuschuss von 2.000 Euro ansuchen, ganz gleich, ob es für den Personen- oder den Güterverkehr bestimmt ist. Zudem ist der Fahrzeughändler verpflichtet, einen ebenso hohen Rabatt auf das Fahrzeug zu gewähren, so dass sich der gesamte Preis um bis zu 4.000 Euro verringert. Für Taxiunternehmen und Fahrschulen wurde der Beitrag des Landes auf 4.000 Euro verdoppelt, sodass zuzüglich des Händlerrabattes bis zu 6.000 Euro eingespart werden. Bei Plug-in-Hybriden beträgt der Zuschuss des Landes 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro für Taxiunternehmen und Fahrschulen. Auch bei diesen Fahrzeugen ist der Händler verpflichtet, zusätzlich einen Preisnachlass von 1.000 € zu gewähren.

Für Elektromotorräder beträgt die Förderung des Landes 30 % bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro – ohne verpflichtenden Preisnachlass des Händlers; bei Lastenfahrrädern mit mindestens 150 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht steigt der Höchstbetrag auf 30 % bis maximal 1.500 Euro. Zugelassen sind nun auch Lastenfahrräder ohne Elektromotor.

Betriebliche Ladestationen werden mit 70 % der Kosten bezuschusst, maximal aber mit 1.000 Euro. Neu ist, dass auch nur die reinen Anschluss- und Installationskosten gefördert werden können. Es sind nur Investitionen beihilfefähig, die eng mit der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken. Unternehmen können also ihre Ansuchen in der Landesabteilung Wirtschaft in Bozen, Raiffeisenstraße 5, einreichen.

Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist Teil des Maßnahmenpakets für nachhaltige Mobilität #greenmobilitybz.

Überblick über die Ankaufprämien

Kaufprämie LandKaufprämie HändlerKaufprämie gesamt
Elektroauto2.000 €2.000 €4.000 €
Elektroauto für Fahrschulen und Taxidienste4.000 €2.000 €6.000 €
Plug-In-Hybrid1.000 €1.000 €2.000 €
Plug-In-Hybride für Fahrschulen und Taxidienste2.000 €1.000 €3.000 €
Elektro-Scooter/Motorrad30 %, max. 1.000 €-30 %, max. 1.000 €
Lastenfahrrad30 %, max. 1.500 €-30 %, max. 1.500 €
Heim-Ladestation70 %, max. 1.000 €-70 %, max. 1.000 €

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