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15.06.2017 - News | Elektromobilität

15.06.2017 - Ab jetzt können Betriebe um Förderungen für E-Fahrzeuge ansuchen.

Die Förderungen sind Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets für nachhaltige Mobilität unter dem Leitthema #smartunterwegs.

Gefördert wird der Ankauf von fabrikneuen Batterieelektrofahrzeugen (BEV), Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender (BEV mit REX), H2-Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) und “Plug-in-Hybridfahrzeugen“ (PHEV) zur Personen- und Güterbeförderung.

Daneben wird auch der Ankauf von zwei-, drei- und vierrädrigen Elektrofahrzeug, Elektro-Lastenräder sowie Heimladestationen gefördert.

Anspruch auf die Beiträge haben Klein-, Mittel und Großbetriebe der Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus.

Nicht zulässig sind Tätigkeiten in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Spiel-, Wett- und Lotteriewesen.

Details und Formulare für das Ansuchen sind auf der Webseite www.provinz.bz.it abrufbar.

Die Anträge für das Jahr 2017 können ab 13. Juni und innerhalb 31. August eingereicht und müssen vor dem Kauf genehmigt werden.

Auch Private werden demnächst im Rahmen des Maßnahmenpakets #smartunterwegs die Möglichkeit haben eine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeuges zu erhalten.

Weitere Informationen: www.greenmobility.bz.it und www.provinz.bz.it